Abrechnung

Infos zur Abrechnung und Bezahlung

Das med³ ist ein privatärztliches Zentrum, in der die Behandlung von Privatpatienten und Selbstzahlern erfolgt. Nachfolgend finden Sie relevante Informationen zur Abrechnung und Bezahlung der ärztlichen Leistungen.

INUSpherese®

Für die erste INUSpherese®-Behandlung entstehen Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.900 €.

In diesem Betrag sind folgende Leistungen enthalten:

  • Die Durchführung der ersten INUSpherese,
  • ein individuell abgestimmtes Infusionskonzept während der Behandlung,
  • ein ausführliches Aufklärungsgespräch (dieses muss mindestens 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen),
  • notwendige Voruntersuchungen, wie:
    • Ultraschall der Bauchorgane.
    • Ruhe-EKG.
    • Auswertung eines 12-seitigen Anamnesebogens.
    • eine ganzheitliche Anamnese.
    • eine vollständige körperliche Untersuchung.

Bitte beachten Sie: Die Kosten für eventuell erforderliche Laboruntersuchungen sind nicht in diesem Betrag enthalten. Die Laborkosten werden mit wenigen Ausnahmen (Werte der Laborgemeinschaft) direkt vom Labor an Sie gestellt.

Für jede weitere INUSpherese®-Behandlung betragen die Kosten aktuell ca. 2.600 €.

In diesem Betrag sind folgende Leistungen enthalten:

  • Die Durchführung der INUSpherese.
  • ein individuell abgestimmtes Infusionskonzept während der Behandlung.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt angelehnt an die GOÄ (Die gültige GOÄ stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 lediglich teilnovelliert). Die hierbei anfallenden Kosten werden in den allermeisten Fällen vollständig von den privaten Krankenversicherungen oder einer privaten Zusatzversicherung getragen. Aufgrund der fehlenden grundlegenden Novellierung der GOÄ seit nun 43 Jahren, erfolgt die Abrechnung gemäß Behandlungs- und Dienstvertrag.

Um eine hochwertige und patientenorientierte Versorgung sicherstellen zu können, haben wir seit dem Jahr 2025 die Abrechnungssätze angepasst:

  • Für privatversicherte Patienten gilt der 3,5-fache Satz.
  • Für Selbstzahler gilt der 2,5-fache Satz.

Der ursprüngliche Regelsatz der GOÄ liegt seit 1982 unverändert bei 2,3. Die Erhöhung auf den 3,5-fachen Satz ist gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ möglich und wird in der Regel mit einer entsprechenden Begründung von den privaten Versicherungen übernommen. Diese Begründung hinterlegen wir üblicherweise auch in Ihren Abrechnungsunterlagen.

Die Laborleistungen die wir für Sie, in Ihrem Namen in Auftrag geben, werden von den jeweiligen beauftragten Laboren bearbeitet und Ihnen, von diesen in Rechnung gestellt. Ausgenommen hiervon sind Basislaborwerte der Laborgemeinschaft beim IMD-Berlin, diese rechne ich direkt mit meinen Patienten ab.

Mit folgenden Laboren besteht eine Zusammenarbeit: Labor IMD Berlin, Labor Rosler (Rimkus-Referenzlabor), Labor Kirkamm (Ganzimmun), Labor Biovis, TKM-Labor in Cham, INUS-laboratories in der Schweiz, KEAC in Holland und weiteren bei Bedarf.

Leistungen, die nicht von den Krankenversicherungen erstattet werden (z. B. teilweise die INUSpherese®), werden gemäß dem Behandlungsvertrag bzw. Dienstvertrag abgerechnet und sind als Selbstzahlerleistung zu begleichen.

Bezahlung

Der Rechnungsbetrag nach einer INUSpheresen wird sowohl für privatversicherte Patienten wie Selbstzahler unmittelbar nach der Behandlung fällig!
Hierfür stehen Ihnen Barzahlung und die EC-Kartenzahlung zur Verfügung.
Für Patienten aus dem Ausland besteht die Möglichkeit der Kreditkartenzahlung.

Alle weiteren Leistungen werden bei Stammpatienten gemäß Rechnung mit einem Zahlungsziel von 22 Tagen in Rechnung gestellt.

Bei Patienten die nicht zum Stammpatientenklientel gehören und z. B. nur für eine spezielle Untersuchung oder Behandlung sich vorstelle, wird der Rechnungsbetrag sowohl für privatversicherte Patienten wie Selbstzahler unmittelbar nach der Behandlung fällig!

Unser Praxisteam ist für Sie da!

Bei weiteren Fragen informieren wir Sie gerne vor einer Behandlung über die anfallenden Kosten. In Ausnahmefällen können in Absprache die Rechnungsmodalitäten besprochen werden.