Abrechnung
Infos zur Abrechnung und Bezahlung
Das med³ ist ein privatärztliches Zentrum, in der die Behandlung von Privatpatienten und Selbstzahlern erfolgt. Nachfolgend finden Sie relevante Informationen zur Abrechnung und Bezahlung der ärztlichen Leistungen.
INUSpherese® Allgemeine Informationen & Kosten
Die Erste INUSPHERESE®-Behandlung kostet ca. 2.900€. In den Kosten enthalten sind:
- Die erste INUSPHERESE®-Behandlung
- Ein individuell angepasstes Infusionskonzept
- Das ärztliches Aufklärungsgespräch (mind. 24 Stunden vor Behandlung)
- Ultraschall der Bauchorgane
- Ruhe-EKG
- Auswertung unseres ausführlichen medizinischen Fragebogens
- Ganzheitliche medizinische Anamnese
- Vollständige körperliche Untersuchung
Nicht enthalten:
- Das Basislabor bestehend aus:
- Leberwerte: GOT (AST), GPT (ALT), GGT, Lipase, Bilirubin
- Nierenwerte: Kreatinin oder Cystatin C, eGFR
- Großes oder kleines Blutbild
- Gerinnung (INR/Quick, aPTT)
- Elektrolyte (Natrium, Kalium, Calcium)
- Weitere empfohlenen Labordiagnostik nach Auswertung Ihrer ausführlichen medizinischen Fragebogens
Sollten die notwendigen Voruntersuchungen bereits vorliegen, beträgt der Preis für die erste Behandlung inklusive Aufklärungsgespräch ca. 2700€.
- Ultraschall der Bauchorgane oder auch ein CT/MRT des Abdomens nicht älter als 6 Monate, insofern kein relevantes medizinisches Ereignis seit der Untersuchung vorgefallen ist.
- Ein Ruhe-EKG und das Basislabor nicht älter als 3 Monate, insofern kein relevantes medizinisches Ereignis seit der Untersuchung vorgefallen ist.
- Das Basislabor nicht älter als 3 Monate, insofern kein relevantes medizinisches Ereignis seit der Untersuchung vorgefallen ist.
Jede weitere INUSPHERESE®-Behandlung kostet ca. 2.700€. In den Kosten enthalten sind:
- Die INUSPHERESE®-Behandlung
- Ein individuell angepasstes Infusionskonzept
- Ärztliche Begleitung und orientierender ganzheitlicher Mitbetreuung während der INUSpherese
Sonderregelung:
- Reduzierte Preise 2500-2600€ (je nach Infusionskonzept) bei Inanspruchnahme der Sachleistung INUSPHERESE®
- Für Patienten, die INUSPHERESEN® als Sachleistung im med3 in Koblenz durchführen lassen, gelten reduzierte ärztliche Honorare, insofern:
- eine juristisch valide medizinische Indikation vorliegt,
- die INUSPHERESE® z. B. als sekundärpräventive Maßnahme, z. B. um ein bereits bestehendes gesundheitliches Risiko im Fortschreiten zu verhindern oder zu reduzieren.
- die erforderlichen medizinischen Grundlagen inkl. unserem ausführlichen medizinischen Fragebogens vorliegen.
- Die Voruntersuchungen vorliegen.
- Voruntersuchungen die nicht vorliegen können auf Anfrage auch im med3 in Koblenz durchgeführt werden und werden dann gemäß GOÄ einzeln in Rechnung gestellt.
- Im genannten Preis enthalten:
- Verbrauchsmaterialien und 1. INUSPHERES
- Ärztliche und pflegerische Betreuung während der Behandlung
- Medizinische Nachsorge zur Stabilisierung
- Vollständiges Standard-Infusionskonzept gemäß Behandlungsprotokoll (Original Konzept aus Cham)
- Nicht enthalten: Zusätzliche Infusionen oder Sondermaterialien, die Kosten hierfür werden zum EK durchgereicht.
Abrechnung in diesem Fall:
- 1h ärztliches Aufklärungsgespräch und Erstgespräch: ca. 120€ (GOÄ analog, entsprechend Ziffer 30)
- INUSPHERESE®-Behandlung inkl. Standard-Infusionskonzept: 2.500–2.600€ (abhängig vom individuellen Infusionsschema)
Erforderliche Voruntersuchungen (zwingend vorzulegen):
- Basislabor:
- Leberwerte: GOT (AST), GPT (ALT), GGT, Lipase, Bilirubin
- Nierenwerte: Kreatinin oder Cystatin C, eGFR
- Großes oder kleines Blutbild
- Gerinnung (INR/Quick, aPTT)
- Elektrolyte (Natrium, Kalium, Calcium)
- Ruhe-EKG (≤ 3 Monate)
- Ausschluss eines Aortenaneurysmas (z. B. Ultraschall des Abdomens)
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt angelehnt an die GOÄ (Die gültige GOÄ stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 lediglich teilnovelliert). Die hierbei anfallenden Kosten werden in den allermeisten Fällen vollständig von den privaten Krankenversicherungen oder einer privaten Zusatzversicherung getragen. Aufgrund der fehlenden grundlegenden Novellierung der GOÄ seit nun 43 Jahren, erfolgt die Abrechnung gemäß Behandlungs- und Dienstvertrag.
Um eine hochwertige und patientenorientierte Versorgung sicherstellen zu können, haben wir seit dem Jahr 2025 die Abrechnungssätze angepasst:
- Für privatversicherte Patienten gilt der 3,5-fache Satz.
- Für Selbstzahler gilt der 2,5-fache Satz.
Der ursprüngliche Regelsatz der GOÄ liegt seit 1982 unverändert bei 2,3. Die Erhöhung auf den 3,5-fachen Satz ist gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ möglich und wird in der Regel mit einer entsprechenden Begründung von den privaten Versicherungen übernommen. Diese Begründung hinterlegen wir üblicherweise auch in Ihren Abrechnungsunterlagen.
Die Laborleistungen die wir für Sie, in Ihrem Namen in Auftrag geben, werden von den jeweiligen beauftragten Laboren bearbeitet und Ihnen, von diesen in Rechnung gestellt. Ausgenommen hiervon sind Basislaborwerte der Laborgemeinschaft beim IMD-Berlin, diese rechne ich direkt mit meinen Patienten ab.
Mit folgenden Laboren besteht eine Zusammenarbeit: Labor IMD Berlin, Labor Rosler (Rimkus-Referenzlabor), Labor Kirkamm (Ganzimmun), Labor Biovis, TKM-Labor in Cham, INUS-laboratories in der Schweiz, KEAC in Holland und weiteren bei Bedarf.
Leistungen, die nicht von den Krankenversicherungen erstattet werden (z. B. teilweise die INUSpherese®), werden gemäß dem Behandlungsvertrag bzw. Dienstvertrag abgerechnet und sind als Selbstzahlerleistung zu begleichen.
Bezahlung
Der Rechnungsbetrag nach einer INUSpheresen wird sowohl für privatversicherte Patienten wie Selbstzahler unmittelbar nach der Behandlung fällig!
Hierfür stehen Ihnen Barzahlung und die EC-Kartenzahlung zur Verfügung.
Für Patienten aus dem Ausland besteht die Möglichkeit der Kreditkartenzahlung.
Alle weiteren Leistungen werden bei Stammpatienten gemäß Rechnung mit einem Zahlungsziel von 22 Tagen in Rechnung gestellt.
Bei Patienten die nicht zum Stammpatientenklientel gehören und z. B. nur für eine spezielle Untersuchung oder Behandlung sich vorstelle, wird der Rechnungsbetrag sowohl für privatversicherte Patienten wie Selbstzahler unmittelbar nach der Behandlung fällig!
Unser Praxisteam ist für Sie da!
Bei weiteren Fragen informieren wir Sie gerne vor einer Behandlung über die anfallenden Kosten. In Ausnahmefällen können in Absprache die Rechnungsmodalitäten besprochen werden.